Rechtliche Hinweise

1. Angaben zur Gesellschaft

FiNUM.Finanzhaus AG
Widenmayerstr. 36, 80538 München
Telefon: 089 235135-600
Fax: 089 235135-609
E-Mail: info@finum.ag
Homepage: www.finumfinanzhaus.de

Vorstand:
Dr. Sebastian Grabmaier
Sabine Schmitz

Aufsichtsratsvorsitzender:
Ralph Konrad

Handelsregister
AG München, HRB 258693

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE291564146

2. Hauptgeschäftstätigkeit

Die FiNUM.Finanzhaus AG (nachfolgend FiFH genannt) ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das in der Beratung und Vermittlung von nicht KWG-lizenzpflichtigen Finanzprodukten, insbesondere Versicherungen, Vermögensanlagen, Finanzierungen, Sachwertanlagen und sonstigen Kapitalanlageprodukten tätig ist. Das Geschäftsmodell der FiFH ist auf eine zielgruppenorientierte, qualifizierte Beratung von anspruchsvollen Privatkunden ausgerichtet und bezieht alle nicht KWG-lizenzpflichtigen Finanzdienstleistungen ein. Die FiFH arbeitet mit exklusiv für das Unternehmen tätig werdenden selbständigen Handelsvertretern gemäß § 84 HGB zusammen. Die FiFH bietet Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zu einer Vielzahl der auf dem deutschen Markt erhältlichen Finanzinstrumente und ist bei der Analyse nicht auf die Produktpalette ausschließlich eines bestimmten Produktanbieters beschränkt.

3. Statusangaben/Zuständige Aufsichtsbehörde

Die FiFH übt ihre Tätigkeit auf Grundlage der nachfolgenden behördlichen Erlaubnisse aus:

3.1 Versicherungen
Versicherungsvermittlung gem. § 34 d GewO
Die FiFH ist als Versicherungsmaklerin mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO tätig.
Beteiligungen:
Die FiFH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der FiFH.

Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
IHK Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Tel.: 089-5116-0, Fax: 089-5116-1306
Homepage: http://www.ihk-muenchen.de
Vermittlerregister-Nr.: D-Q5BH-W9ZDA-17

3.2 Finanzanlagenvermittlung gem. § 34 f GewO
Die FiFH ist als Finanzanlagenvermittlerin mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 GewO tätig.

Emittenten und Anbieter bei der Finanzanlagenvermittlung:
Die FiFH und ihre Vermittler bieten Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zu einer Vielzahl der auf dem deutschen Markt erhältlichen Finanzanlagen. Sie vermitteln sämtliche über das Maklerpoolunternehmen Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Wiesbaden, erhältlichen Finanzanlagen, insbesondere der nachfolgenden Plattformen: Augsburger Aktienbank AG, biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Ebase (European Bank for Financial Services GmbH), FIL Fondsbank GmbH, BIT-Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG etc.

Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
IHK Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Tel.: 089-5116-0, Fax: 089-5116-1306
Homepage: http://www.ihk-muenchen.de
Vermittlerregister-Nr.: D-F-141-FT3J-59

3.3 Immobiliardarlehensvermittlung gem. § 34 i GewO
Die FiFH ist als Immobiliardarlehensvermittlerin mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO tätig.
Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
IHK Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Tel.: 089-5116-0, Fax: 089-5116-1306
Homepage: http://www.ihk-muenchen.de
Vermittlerregister-Nr.: D-W-179-UWIG-32

Die FiFH und ihre Vermittler sind freie Immobiliardarlehensvermittler, d.h. nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gemäß § 655 a Abs. 3 S. 2 BGB gebunden und nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

3.4 Darlehens- und Immobilienvermittlung gem. § 34 c GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
IHK Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Tel.: 089-5116-0, Fax: 089-5116-1306
Homepage: http://www.ihk-muenchen.de

4. Einsatz von Vermittlern

Die FiFH bedient sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit selbständiger Vertriebspartner gem. § 84 HGB (nachfolgend Vermittler genannt). Die Vermittler sind gem. § 278 BGB als Erfüllungsgehilfen des Unternehmens tätig.
Erster Ansprechpartner für den Kunden vor Ort ist der Vermittler. Die aktuelle Adresse seines Ansprechpartners kann der Kunde der Homepage www.finumfinanzhaus.de entnehmen.

5. Allgemeine Hinweise zur Vergütung

5.1 Versicherungsvermittlung
Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an Ihren Vermittler zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit ihm vereinbart haben (z.B. bei der Vermittlung eines Nettotarifs). Die Vergütung Ihres Vermittlers für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung in Form einer Provisions-/Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Provision erhält Ihr Vermittler keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung kann der Vermittler jedoch ggf. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. erhalten. Details hierzu können Sie auch der Interessenkonflikt-Policy Ihres Vermittlers entnehmen. Alle Zuwendungen dürfen vom Vermittler als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

5.2 Finanzanlagenvermittlung
Die FiFH und ihre Vermittler sind keine Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34 h GewO. Für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. § 34 f GewO müssen Sie also kein Honorar oder sonstiges Beratungsentgelt zahlen, sofern dies nicht ausdrücklich mit der FiFH vereinbart ist. Die Vergütung der FiFH und ihrer Vermittler für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen von der FiFH und ihren Vermittlern als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.
Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an den Vermittler gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufendenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt.
Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen über den Vermittler erworbenen Finanzanlagen.
Für einen auf Ihren Wunsch mit dem Vermittler geschlossenen Beratungsvertrag ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Es gelten hierfür die Bestimmungen des Beratungsvertrags.

5.3 Immobiliardarlehensvermittlung
Für unsere Dienstleistung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, müssen Sie also für unsere Dienstleistungen kein zusätzliches Honorar oder Beratungsentgelt an die FiFH oder die für uns tätigen Vermittler zahlen. Die Vergütung der FiFH und unserer Vermittler für die Beratung oder Vermittlung erfolgen direkt vom jeweiligen Darlehensgeber und nur bei tatsächlich zustande gekommener Finanzierung.
Die Zuwendungen durch die Darlehensgeber erfolgen z.B. in Form von Abschlussprovisionen und/oder Anteilen an Zinszahlungen, Prämien oder Abschlussgebühren oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Die Höhe der Zuwendungen bestimmt sich nach dem konkreten Finanzierungsumfang, der Art der Finanzierung und dem Darlehensgeber. Diese Vergütung beträgt je nach Auswahl des Produktanbieters und der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Finanzierungslösung zwischen 0 bis max. 3,0% der Darlehenssumme.
Selbstverständlich ist dieser Betrag in dem ausgewiesenen Effektivzins bereits enthalten. Da wir zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments das für Sie optimale Produkt jedoch noch nicht ermittelt haben, steht die genaue Höhe unserer Vergütung noch nicht fest. Den tatsächlichen Betrag der Vergütung finden Sie im ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt vom Darlehensgeber ausgehändigt wird.
Des Weiteren erhält die FiFH bzw. Ihr Vermittler ggfs. von der Produktplattform eine Sonderprovision abhängig von der im Kalenderjahr vermittelten Gesamt-Darlehenssumme. Ob und in welcher Höhe die FiFH eine Sonderprovision erhält, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

5.4 Entgegennahme von Kundeneigentum
Die Vermittler der FiFH sind in keinem Fall berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanzprodukten des Kunden zu verschaffen, diese entgegenzunehmen oder gar vom Kunden zu fordern, d.h. der Geld-/Produkttransfer findet ausschließlich zwischen der Produktgesellschaft und dem Kunden statt. Dieses Verbot gilt auch für die FiFH selbst, es sei denn, es wurde mit dem Kunden ausdrücklich ein Beratungs- oder Projektvertrag vereinbart. In diesem Fall ist die FiFH zur Entgegenahme des mit dem Kunden vereinbarten Entgelts berechtigt.

6. Vertragssprache, Kundenkommunikation, anwendbares Recht

Die Vertragsbedingungen sowie Vorabinformationen zwischen der FiFH und dem Kunden werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Zustimmung des Kunden wird die FiFH während der Vertragslaufzeit mit dem Kunden in Deutsch kommunizieren.
Die Kommunikation zwischen dem Kunden und der FiFH kann ausschließlich im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder per Email erfolgen. Eine Kommunikation über soziale Medien (z.B. Facebook, Xing) sowie Nachrichtendienste (z.B. WhatsApp, Twitter, SMS usw.) ist ausgeschlossen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der FiFH und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.

7. Vertragsinformationen

7.1 Finanzanlagenvermittlung
7.1.1 Anlageberatung
Soweit zwischen dem Kunden und der FiFH nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, kommt der Anlageberatungsvertrag mit dem Kunden konkludent zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages tatsächlich eine Beratung des Kunden stattfindet. Tritt der Kunde an den Vermittler der FiFH oder der Vermittler an den Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen. Die Pflichten der FiFH bzw. ihres Vermittlers aus dem Beratungsvertrag enden mit der Anlageentscheidung des Kunden automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine nachvertragliche Überwachungs- und Beratungspflicht der FiFH oder ihrer Vermittler besteht nicht. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde, nimmt die FiFH deshalb auch keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente vor. Die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Anlagen obliegt damit ausschließlich dem Kunden.

7.1.2 Anlagevermittlung
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, kommt der Anlagevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der FiFH konkludent durch tatsächliche Weiterleitung des Transaktions-/Orderauftrags an den Produktpartner zustande. Das in der Einreichung des Order-/Transaktionsauftrags bei FiFH liegende Angebot zum Abschluss eines Anlagevermittlungsvertrages wird stillschweigend durch Annahme des Transaktions-/Orderformulars und Weiterleitung an den jeweiligen Produktpartner durch die FiFH angenommen. Ergänzend gelten die im Orderformular/Transaktionsauftrag enthaltenen besonderen Bedingungen. Die Vermittlung endet automatisch mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung des Anlagevermittlungsvertrags mit der FiFH bedarf.

7.2 Versicherungsvermittlung (Einzelauftrag)
Soweit zwischen dem Kunden und der FiFH nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, kommt ein Versicherungsvermittlungsvertrag konkludent als befristeter Einzelauftrag zustande, wenn im Zusammenhang mit der Anlage eines Geldbetrages zur Vorsorge tatsächlich eine Beratung/Vermittlung einer Versicherung stattfindet. Tritt der Kunde an den Vermittler der FiFH oder der Vermittler an den Kunden heran, um

– über eine Versicherung beraten zu werden bzw. zu beraten oder
– einen Versicherungsvertrag zu ändern, abzuschließen oder zu beenden,
so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvermittlungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Gesprächs angenommen. Die Beratungsleistung der FiFH ist auf die gesprächsgegenständliche Versicherung bzw. die jeweilige Vorsorgeentscheidung des Kunden beschränkt. Eine weitergehende Beratung für andere Versicherungsverträge/-bedürfnisse des Kunden erfolgt nicht. Der Versicherungsvermittlungsvertrag (Einzelauftrag) mit der FiFH ist befristet und endet automatisch mit der Entscheidung des Versicherungsunternehmens zur Antragsannahme/-ablehnung bzw. deren Auftragsbestätigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung gegenüber der FiFH bedarf.

7.3 Darlehensvermittlung inkl. Immobiliardarlehensvermittlung (Einzelauftrag)
Soweit zwischen dem Kunden und der FiFH nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, kommt ein Darlehensvermittlungsvertrag konkludent als befristeter Einzelauftrag zustande, wenn tatsächlich eine Beratung oder Vermittlung zu einem Darlehen/Kredit stattfindet. Tritt der Kunde an den Vermittler der FiFH oder der Vermittler an den Kunden heran, um

– über ein Darlehen oder einen Kredit beraten zu werden bzw. zu beraten oder
– einen Darlehens- oder Kreditvertrag zu ändern, abzuschließen oder zu beenden,
so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Gesprächs angenommen. Die Beratungsleistung der FiFH ist auf die gesprächsgegenständliche Finanzierung (Darlehen/Kredit) bzw. den jeweiligen Finanzierungsgrund des Kunden beschränkt. Eine weitergehende Beratung für andere Darlehens-/Kreditverträge oder Finanzierungsbedürfnisse des Kunden erfolgt nicht. Der Beratungs-/Vermittlungsvertrag (Einzelauftrag) mit der FiFH ist befristet und endet automatisch mit dem wirksamen Darlehens-/Kreditvertragsabschluss des Kunden bzw. der Ablehnung des Darlehens/Kreditvertragsschlusses durch Darlehensgeber oder Kunde. Eine gesonderte Kündigung gegenüber der FiFH ist nicht erforderlich.
Die FiFH bietet im Rahmen der Immobiliardarlehensvermittlung folgende Leistungen an:
– Finanzierungsberatung und -vermittlung
– Einholung von Personen- und Objektdaten zur Beurteilung der Umsetzungsmöglichkeit der Darlehensvergabe
– Unterstützung bei der Auswahl des Finanzierungspartners.

7.4 Beratungs-, Projekt- und Versicherungsmaklerverträge, Preis-/Transaktionsmodellvereinbarungen
Auf Wunsch des Kunden vereinbarte Beratungs-, Projekt- und Versicherungsmaklerverträge sowie Vereinbarungen über Preis- oder Transaktionsmodelle werden durch schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen. Sie kommen mit Unterzeichnung der Vereinbarung vom Kunden und der FiFH zustande. Es gelten die in der jeweiligen Vereinbarung genannten Kündigungsfristen.

7.5 Auftragsablehnung
Die FiFH behält sich vor, insbesondere für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben einen Kundenauftrag im Einzelfall ggfs. nicht anzunehmen. Eine Nichtannahme aus aufsichtsrechtlichen Gründen ist beispielsweise möglich, wenn das gewünschte Finanzinstrument für den Kunden nicht geeignet oder angemessen ist oder nicht für den gewählten Vertriebsweg zugelassen ist oder der Produktpartner keinen Zielmarkt für das Produkt bestimmt hat.

7.6 Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronische Kommunikation
Nach § 18a FinVermV ist der Vermittler verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder dem Vermittler veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt.
Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Vermittler für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem Vertriebspartner im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

8. Mindestlaufzeiten

Soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, bestehen für die Vertragsbeziehungen zwischen FiFH und dem Kunden keine Mindestlaufzeiten.

9. Zahlung und Erfüllung

Für die vom Kunden an den Produktpartner der FiFH zu zahlenden Entgelte und Gebühren gelten die Vertrags- und Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktpartners.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, fallen für Beratung, Vermittlung und Service der FiFH keine vom Kunden unmittelbar an die FiFH zu zahlenden Gebühren oder Entgelte an. Die Vergütung der FiFH erfolgt durch Zuwendungen ihrer Produktpartner (Dritte), s.o.
Für einen auf Wunsch des Kunden mit der FiFH geschlossenen Beratungs- oder Projektvertrag ist die vereinbarte Vergütung an die FiFH zu zahlen. Es gelten die Bestimmungen des Beratungs- bzw. Projektvertrags.

10. Hinweise auf zu zahlende Steuern und Kosten

Einkünfte aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können der Erwerb oder die Veräußerung von Finanzinstrumenten sowie die Auszahlung von Erträgen ggfs. zu steuerlichen Belastungen führen. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen Steuerberater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.
Vom depot-/kontoführenden Kreditinstitut erhält der Kunde die Jahressteuerbe-scheinigung.
Anfallende eigene Auslagen wie Porto, Telefon-, Internetkosten usw. sind vom Kunden selbst zu tragen.
Soweit nicht ausdrücklich in den rechtlichen Hinweisen aufgeführt, stellt die FiFH dem Kunden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung, insbesondere nicht für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln.

11. Beschwerdemanagement

11.1 Beschwerdewege
Für den Fall, dass Sie als Kunde mit unseren Leistungen unzufrieden sind und sich beschweren möchten, können Sie jederzeit mit der FiFH über folgende Wege Kontakt aufnehmen:
 Per E-Mail an folgende Adresse: Bearbeitung@finum-service.de
 Per Brief an folgende Adresse:
FiNUM.Finanzhaus AG
ServiceCenter Troisdorf
Stationsweg 13
53840 Troisdorf
Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunde ein zentraler Ansprechpartner für Ihre Beschwerde zur Verfügung. Für die Einreichung einer Beschwerde sowie deren Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren für Sie an.
11.2 Notwendige Angaben
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollten Sie Ihre Beschwerde immer in Textform einreichen. Die Kundenbeschwerde sollte außerdem folgende Angaben beinhalten:

– Name und Anschrift des Kunden
– Ggf. Name Ihres zuständigen Vermittlers
– Genauer Zeitpunkt, wann das Ereignis, das zur Beschwerde führte, eingetreten ist.
– Die Bezeichnung des konkreten Produkts oder die Serviceleistung, auf die sich Ihre Unzufriedenheit bezieht.
– Die Darstellung des Beschwerdegrunds, d.h. eine detaillierte Ausführung und Beschreibung, warum Sie als Kunde mit dem von uns vermittelten, konkreten Produkt oder unseren Beratungs- oder Vermittlungsleistungen unzufrieden sind.
– Erwerbs- oder Abschlussdatum des betroffenen Produkts
– Sonstige sachdienliche Informationen in Bezug auf Ihre Beschwerde wie z.B. Detailangaben zum Beratungs- oder Vermittlungsgespräch o.ä.

11.3 Prozessablauf
Um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Untersuchung des Sachverhalts zu gewährleisten übernimmt die Prüfung und Bearbeitung der Beschwerde das zentrale Beschwerdemanagement der FiFH. Nach Eingang der Beschwerde erhalten Sie von unserem Unternehmen unverzüglich eine schriftliche Eingangsbestätigung. Im Falle Ihrer anwaltlichen Vertretung wird aufgrund gängiger Praxis auf eine gesonderte Eingangsbestätigung an Ihren Anwalt verzichtet.Auf jede Beschwerde werden wir grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Kalenderwochen schriftlich antworten, wenn Sie und keine andere angemessene Bearbeitungsfrist gesetzt haben. Sollte im Einzelfall aufgrund erforderlicher umfassender Prüfungen diese Frist nicht eingehalten werden können, werden wir Ihnen eine Zwischeninformation über die Gründe der Verzögerung geben und Ihnen mitteilen, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.Nach einer fundierten Recherche unter Einbeziehung aller Parteien und der regulatorischen Vorgaben versuche wir, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.Sobald unsere Recherche abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns ein Antwortschreiben, in dem wir Ihnen unser abschließendes Prüfungsergebnis mitteilen und Ihnen, soweit möglich, einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

11.4 Weitere Möglichkeiten
Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit der FiFH gefunden werden kann, sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.Je nachdem welchem Leistungsbereich des Unternehmens die Beschwerde zuzuordnen ist, sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig.
Für den Fall, dass die Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, ist der Versicherungsombudsmann e. V. zuständig.
Kontakt: Postfach 080632, 1006 Berlin
Telefon: 0800 / 36 96 000 (Inland),+49 30 / 20 60 58 99 (Ausland)
Telefax: 0800 / 36 99 000 (Inland),+49 30 / 20 60 58 98 (Ausland)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.deBetrifft die Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kontakt: Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Telefon: +49 800 / 25 50 444
Telefax: +49 30 / 20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.deBetrifft die Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt
Telefon: +49 69 / 23 88 19 07
Telefax: +49 69 / 70 90 90 99 01
Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html
Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern die Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucher-schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 / 79 57 940
Telefax: +49 7851 / 79 57 941
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission hat gemäß der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Eine Schlichtung kann erst angerufen werden, wenn die Beschwerde gegenüber der FiFH mitgeteilt wurde und von uns entweder zurückgewiesen oder aber seit mehr als 2 Monaten nicht bearbeitet wurde.
Daneben haben Sie sowohl als Verbraucher als auch Nichtverbraucher die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Zivilgericht.

12. Aufklärung zu Interessenkonflikten

Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen lassen sich Interessenkonflikte leider nicht immer ausschließen. Der Vermittler hat deshalb zu Ihrem Schutz organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen, über die Sie nachfolgend informiert werden.
Interessenkonflikte können zwischen dem Vermittler/seinen Mitarbeitern und Kunden, aber auch zwischen Kunden untereinander bestehen.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
– aus dem eigenen Umsatzinteresse des Vertriebspartners am Absatz von Finanzanlagen (insbesondere bei der Anlageberatung oder etwaiger konzerneigener Produkte)
– beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen
– bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z.B. Abschluss-/Bestandsprovisionen/sonstige geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Anlagevermittlung für den Kunden
– durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vertriebspartnern
– durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)
– aus privaten Investmentgeschäften von Mitarbeitern und Vertriebspartnern
– aus Beziehungen zu Emittenten oder Kunden
– aus Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden
Interessenkonflikte können dazu führen, dass der Vermittler nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde ggfs. einen finanziellen Nachteil erleiden. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlageberatung oder Anlagevermittlung beeinflussen, ist direkt der Vertriebspartner für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.
Im Einzelnen wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen:
Eigenes Umsatzinteresse an Anlageprodukte Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung: softwareunterstützte Beratung zur Berücksichtigung der Kundenangaben, Unterlassen von Vertriebsvorgaben, regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
Zusammentreffen mehrerer Kundenaufträge Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs
Zuwendungen von oder an Dritte Einrichtung und Kontrolle von Regelungen zur Annah-me/Gewährung von Zuwendungen, ex ante und ex post-Kostenausweis an den Kunden; Erhalt und Gewähr von Zuwendungen von Dritten nur unter der Voraussetzung, dass diese den Kundeninteressen nicht entgegenstehen.
erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern Kontrolle der Mitarbeiter zur Vermeidung von Provisionsschinderei, Einrichtung und Kontrolle angemessener Vergütungssysteme für Mitarbeiter, Unterlassen von Vertriebsvorgaben
Erlangung von nicht öffentlich bekannten Informationen Errichtung von Informationsbarrieren, personelle Trennung, Führen einer Sperr- und Beobachtungsliste, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte
Beziehungen zu Produktpartnern Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen, Führen einer Sperr- und Beobachtungsliste; Regelmäßig Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte zu diesen Produkten; Informationsbarrieren
Beziehungen zu Kunden Kontrolle der Marktüblichkeit der dem Kunden gewährten Konditionen; Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte; Informationsbarrieren
Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden

Errichtung von Informationsbarrieren, personelle Trennung, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen

Trotz der oben aufgezeigten Maßnahmen zur Bekämpfung der Interessenkonflikte kann nicht garantiert werden, dass Ihre Interessen in jedem Fall gewahrt werden. Es gibt außerdem Fälle, bei denen die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Wo die von FiFH ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Konflikten nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird, wird die FiFH von dem Geschäft Abstand nehmen, welches den Konflikt verursacht. Nur in begrenzten Ausnahmefällen wird die FiFH dem Kunden die allgemeine Art und Ursache des Interessenkonflikts offenlegen sowie auch die daraus resultierenden Risiken und die Schritte, die unternommen wurden, um diese Risiken zu mindern, bevor sie Geschäfte für diesen Kunden tätigt, damit er seine Entscheidung bezüglich Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung auf informierter Grundlage treffen kann. Eine Offenlegung wird als letzter Ausweg nur dann erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit zur Lösung der Interessenkonflikte besteht. Offengelegt wird in aussagekräftiger, aber anonymisierter Form, da das Geschäftsgeheimnis und, soweit anwendbar, der gesetzliche Datenschutz gegenüber anderen Kunden gewahrt bleiben müssen
Auf Wunsch erhalten Sie gerne nähere Informationen zu den Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

13. Widerrufsrechte

13.1 Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die FiNUM.Finanzhaus AG (Service Center), Stationsweg 13, 53840 Troisdorf
Telefax: 0 22 41 -25 46 – 90, E-Mail: bearbeitung@finum-service.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vermittlungsvertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Zusätzliche Belehrung gem. § 356 Abs. 4 BGB
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
13.2 Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
– An: FiNUM.Finanzhaus AG, Service Center, Stationsweg 13, 53840 Troisdorf, Telefax: 02241-2546-90,
E-Mail: bearbeitung@finum-service.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

13.3 Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen.Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246b § 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB.Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

FiNUM.Finanzhaus AG (Service Center)
Stationsweg 13, 53840 Troisdorf
Telefax: 0 22 41 -25 46 – 90
E-Mail: bearbeitung@finum-service.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen.
Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis für zusammenhängende Verträge:
Bei Widerruf dieses Vertrags sind sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
-Ende der Widerrufsbelehrung-

14. Geltungsdauer

Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten ab dem 4. Januar 2019 bis auf weiteres. Änderungen der rechtlichen Hinweise werden auf der Homepage der FiFH unter www.finumfinanzhaus.de bekannt gegeben.

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