Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088
Das Geschäftsmodell der FiNUM.Finanzhaus AG beruht auf langfristigen Partnerschaften mit Vertriebs- und Produktpartnern, Professionalität und Transparenz. Wir sind davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Good Governance-Management wesentlich zur Zukunftsfähigkeit, Stabilität und zum finanziellen Erfolg unseres Wirtschaftssystems beitragen.
Die nachfolgende Nachhaltigkeits-Policy beschreibt, wie wir Nachhaltigkeitsaspekte und Nachhaltigkeitsrisiken in den verschiedenen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit berücksichtigen.
A. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintritt wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition von Endkunden haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
B. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie
1. Nachhaltigkeitsmanagement ist bei uns Chefsache. Wir haben deshalb innerhalb unserer Geschäftsleitung einen Verantwortlichen benannt, der für die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich ist.
2. Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratungstätigkeit ein.
3. Wir orientieren uns außerdem an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI):
- Wir werden ESG-Themen in unsere Analyse- und Entscheidungsprozesse zu Produktangeboten im Versicherungs- und Investmentbereich einbeziehen.
- Wir unterstützen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen sowie der Information unserer Vertriebspartner.
- Soweit entsprechende Informationen verfügbar sind, berücksichtigen wir ESG-bezogene Offenlegungen von Produktanbietern bei der Bewertung ihrer Produktinformationen.
- Wir tauschen uns mit Produktgebern, Vertriebspartnern und weiteren Marktteilnehmern zu Nachhaltigkeitsthemen aus und verfolgen regulatorische Entwicklungen in diesem Bereich.
4. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer eigenen Unternehmensorganisation sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, unsere Vertriebspartner für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
5. Wir stellen unseren Vertriebspartnern Informationen und Schulungsangebote zur Verfügung, die sie bei der Beurteilung von Versicherungs- und Investmentprodukten unter Nachhaltigkeitsaspekten unterstützen.
6. Aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen werden wir unseren Vertriebspartnern durch ein breites und qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermitteln.
C. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratungstätigkeit (Art. 3 der SFDR)
Bei der Beratung zu Investment- und Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken von uns entsprechend den Anlagezielen und dem Wunsch des Kunden einbezogen und zielgerichtet im Rahmen der Auswahl von Produktanbietern und deren Produkten berücksichtigt. Im Rahmen der Beratung erfolgt ggf. eine Information, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageentscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken werden von uns die Berichterstattung und die gesetzlichen, vorvertraglichen Informationen von Produktpartnern zu ihrem Unternehmen und ihren Investment- und Versicherungsprodukten berücksichtigt. Dabei werden wir ggfs. auch Daten und Informationen Dritter zur Beurteilung des jeweiligen Produktpartners verwenden. Hinsichtlich des Inhalts, der Bewertungsmethoden und der Darstellung der Nachhaltigkeitsrisken orientieren wir uns an den Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie gängigen Branchenstandards.
D. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Art. 5 der SFDR)
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder unsere Vertriebspartner noch unsere Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Versicherungen und Investmentprodukte zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe für die Vermittlung der Finanzprodukte.